Sie gelten in beiden Städten zwischen 21 und 5 Uhr. Es wurden jeweils mehr Polizeikontrollen angekündigt. In Hamburg dürfen die Bürger ihre Wohnung bis zum 18. April in dem Zeitraum nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Ausnahmen gelten beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
In Berlin dürfen sich Menschen in der Nacht nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.
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